Rechtsfragen im E-Learning
Die nachfolgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Auskunft dar. Es handelt sich lediglich um Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen. Wir sind bemüht diese Informationen stets aktuell zu halten. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an das Referat für Rechtsangelegenheiten / TUM Legal Office (ZA 5) der TUM.
Beim Einsatz von multimedialen Angeboten und Internetangeboten in der Hochschullehre gibt es eine Vielzahl rechtlicher Aspekte zu berücksichtigen. Allerdings existiert hierzu keine eindeutige Rechtslage, da Rechtsprechung und Gesetzgebung kaum mit dem steten technischen Fortschritt mithalten können.
In öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Schulen gelten daher für eLearning Regelungen aus Bereichen wie z.B. Urheberrecht, Open Content und Datenschutz.
Auf dieser Seite finden Sie Informationsquellen zu Rechtsfragen im E-Learning im Kontext der Hochschullehre.
Am 07.06.2021 trat eine Reihe von Änderungen des Urheberrechts in Kraft, die auch Einfluss auf die Möglichkeit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Lehre und Forschung haben.
Einzelheiten zur zulässigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien in Forschung und Lehre finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek unter: Hinweise zum Urheberrecht.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Universität Würzburg stellen unter https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/lehre-digital/ eine Übersicht der Neuerungen und ihrer Konsequenzen zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen zudem allgemein zum Thema "Urheberrecht" die Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft. Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken“ des BMBF (auf der Seite als Download oder als Druckversion zum Bestellen verfügbar).
Open Educational Resources (OER)
Die UNESCO definiert Open Educational Resources (OER) als Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Diese offenen Lizenzen ermöglichen den kostenfreien Zugang sowie die kostenfreie Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen.
Weitere Informationen und Materialien zu OER erhalten Sie bei OERinfo.
Open Content Lizenzen (OCL)
Inhalte, die unter OCL verfügbar sind, können frei kopiert und verbreitet werden. Zudem dürfen sie auch bearbeitet und kommerziell verwendet werden. Dennoch besteht in der Regel die Pflicht zur Namensnennung des Urhebers bzw. der Urheberin oder auch die Verpflichtung, dass alle abgeleiteten Werke unter derselben Lizenz zu veröffentlichen sind. Eine spezielle Form von OCL-Inhalten stellen OER dar.
Weitere Informationen zu Open Content Lizenzen erhalten Sie unter http://creativecommons.org sowie bei e-teaching.org.
Datenschutz an der TUM
Auf den Webseiten des Datenschutzbeauftragten der TUM finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Datenschutz an der TUM. Im Bereich weiterführende Links wird zudem auf alle relevanten Gesetzestexte verwiesen.
iRIHGTS.info: Informationsplattform und Online-Magazin
iRIGHTS.info bietet Antworten zu Fragen zum Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten in der digitalen Welt und befasst sich in tagesaktuellen Hintergrundberichten, Nachrichten, Features und anderen Publikationen mit diesen Themen.