KI klug nutzen: Orientierung für Studium und Lehre
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu KI in der Lehre an der TUM. Wir haben die FAQs den beiden Zielgruppe Studierende und Lehrende zugeordnet. Zudem finden Sie gesondert ein paar Fragen zum Thema Datenschutz und Recht. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage oder einen Fehler finden, schreiben Sie uns gerne! info@prolehre.tum.de
FAQs für Studierende
Ja – Sie dürfen KI-Tools zum Lernen verwenden, solange Sie diese reflektiert, verantwortungsvoll und rechtskonform einsetzen.
Künstliche Intelligenz kann das selbstständige Lernen auf vielfältige Weise unterstützen: Sie kann Denkanstöße geben, komplexe Inhalte in einfachen Worten erklären oder gezielte Rückfragen stellen. Richtig eingesetzt fördert sie nicht nur das Verstehen, sondern auch die Selbstreflexion. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Ergebnisse von KI-Tools nicht unkritisch übernehmen, sondern als ergänzendes Werkzeug nutzen.
KI-Systeme wie ChatGPT greifen auf große Datenmengen zurück, die fehlerhafte, veraltete oder verzerrte Informationen enthalten können. Deshalb ersetzt KI weder wissenschaftliche Quellen noch den Austausch mit Lehrenden oder Mitstudierenden.
Berücksichtigen Sie zudem urheber- und datenschutzrechtliche Aspekte: Verwenden Sie keine sensiblen Daten und achten Sie bei der Weiterverwendung von Texten oder Quellen auf die entsprechenden Rechte (für mehr Informationen siehe nächste Frage oder KI-Leitlinie Hochschullehre).
Beispiele:
- KI als sokratischer Tutor: Bitten Sie die KI, Ihnen offene Fragen zu einem Thema zu stellen, um Ihr Verständnis zu prüfen, sie dazu zu bewegen eigene Schlussfolgerungen zu ziehen oder ihr Wissen zu vertiefen.
- Reflektierendes Lerntagebuch: Lassen Sie sich Fragen wie „Was hat Sie heute überrascht?“ oder „Was fiel Ihnen schwer und warum?“ vorschlagen. Dies hilft Ihnen ihre Lernfortschritte zu erkennen und zu dokumentieren.
- Argumentatives Training: Lassen Sie sich absichtlich fehlerhafte Argumente generieren und üben Sie, diese zu widerlegen.
- Prüfungsvorbereitung: Erstellen Sie mit der KI kleine Wissensabfragen auf Basis Ihrer Mitschriften oder Lernziele.
Lehr-/Lernmaterial wie Skripte oder Vorlesungsaufzeichnungen dürfen nur mit Zustimmung der Lehrperson hochgeladen und verarbeitet werden – denn viele Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Skripte, Vorlesungsfolien, Aufzeichnungen oder Altklausuren sind in der Regel geistiges Eigentum der jeweiligen Lehrperson oder Hochschule und damit urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen Sie diese Inhalte nicht in KI-Tools hochladen oder verarbeiten – selbst, wenn es nur zu Lernzwecken geschieht, z. B. zum Zusammenfassen, Transkribieren oder Übersetzen.
Besonders bei externen KI-Diensten (z. B. ChatGPT, Gemini) ist nicht klar, wie genau Ihre Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Dadurch besteht das Risiko, dass geschützte Inhalte weiterverwendet oder ungewollt öffentlich gemacht werden – was nicht nur rechtlich, sondern auch institutionell problematisch sein kann.
Auch wenn die KI-Nutzung dazu dient, die Barrierefreiheit von Lehr-/Lernmaterialien zu erhöhen, z.B. Transkription einer Aufzeichnung auf Grund von Einschränkungen, empfehlen wir Ihnen, vorab das Gespräch mit der Lehrperson oder der Studienberatung zu suchen.
Empfehlungen & gute Praxis:
- Fragen Sie Ihre Lehrperson, ob Sie das Material in ein KI-Tool eingeben dürfen – viele Lehrende sind offen für eine unterstützende Nutzung, wenn sie informiert werden.
- Verwenden Sie ausschließlich eigenes Material oder anonymisierte Mitschriften, wenn Sie sicher gehen wollen.
- Nutzen Sie bei Bedarf datenschutzfreundliche Tools (siehe Empfehlungen KI-Tools).
Nur wenn die Nutzung von KI-Tools für diese Prüfung ausdrücklich erlaubt ist.
Die Entscheidung, ob Sie bei der Erstellung von Hausarbeiten, Essays oder anderen schriftlichen Prüfungsleistungen KI-Tools wie ChatGPT einsetzen dürfen, liegt bei der Lehrperson bzw. ist in den jeweiligen Prüfungs- oder Modulvorgaben geregelt. KI-Tools gelten als Hilfsmittel – deren Zulässigkeit muss demnach klar angegeben sein.
Wurde zur KI-Nutzung in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe gemacht, sollten Sie unbedingt vorab nachfragen. Denn: Wird KI eingesetzt, obwohl sie nicht erlaubt ist, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden – mit entsprechenden Konsequenzen gemäß §22 APSO oder vergleichbaren Regelungen.
Wenn die Verwendung erlaubt ist, wird häufig verlangt, dass Sie Ihre Nutzung transparent dokumentieren, z. B. durch:
- Reflexion im Methodenteil,
- das Beifügen der verwendeten Prompts,
- oder einen Hinweis im Anhang der Arbeit.
Unabhängig davon gilt: Auch wenn KI-Tools Sie beim Schreiben unterstützen, müssen Sie selbst die Inhalte verstehen, reflektieren und eigenverantwortlich vertreten können.
Empfehlungen & gute Praxis:
- Fragen Sie im Zweifel immer nach, ob und wie KI-Hilfsmittel in Ihrer Prüfungsleistung zulässig sind.
- Dokumentieren Sie Ihre KI-Nutzung klar und nachvollziehbar, wenn sie erlaubt ist – das schafft Transparenz und schützt Sie.
- Verwenden Sie KI nicht zur Umgehung von Arbeitsprozessen, sondern als Unterstützung zur Strukturierung, zum Verstehen oder zur Reflexion.
- Vermeiden Sie es, vollständig KI-generierte Texte ungeprüft abzugeben – das widerspricht den Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens.
FAQs für Lehrende
Ob Sie den Einsatz von KI erlauben, einschränken oder sogar verpflichtend einbauen, sollte sich an den angestrebten Lernergebnissen Ihrer Lehrveranstaltung orientieren.
Die Entscheidung ob und wie Sie KI in der Lehre einsetzen ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a. Rahmenbedingungen, mögliche Gefährdung der Lernergebnisse, Fairness/Chancengleichheit, Relevanz von KI in der Fachpraxis, Überprüfbarkeit der KI-Nutzung). Dozierende an der TUM haben dabei einen großen Entscheidungsspielraum (siehe TUM AI Strategy). Damit geht zugleich für Sie als Dozierende die Verantwortung einher, Regelungen didaktisch fundiert zu treffen und für Studierende nachvollziehbar zu kommunizieren.
Grundsätzlich lässt sich unterscheiden, ob man KI in Lernprozessen während des Semesters oder in Prüfungen zulassen möchte. Wir fokussieren in den folgenden Empfehlungen auf den Einsatz von KI bei summativen Prüfungen, da hier auf Seiten der Lehrenden die größte Unsicherheit besteht. Besonders betroffen sind Prüfungsformate, die teilweise oder ganz ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden. Dazu zählen schriftliche Ausarbeitungen – von Berichten bis hin zu wissenschaftlichen Arbeiten – ebenso wie Portfolioprüfungen und Übungsleistungen. Aber auch bei beaufsichtigten Klausuren im Hörsaal oder bei Mid-Term-Leistungen ist es sinnvoll, sich die folgenden Fragen zu stellen und seine Prüfung auf „KI-Festigkeit“ zu prüfen. Informieren Sie sich vorab in Ihrer Modulbeschreibung oder in der für Sie relevante Fachprüfungs- und Studienordnung, welches Prüfungsformat in Ihrem Fall vorgesehen ist.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Entscheidung ein strukturiertes Vorgehen in drei Schritten, das wir im ausführlichen Dokument “Wie entscheide ich, wofür ich den Einsatz von KI-Tools in meiner Lehre erlaube?” erläutern.
1. Klären Sie die angestrebten Lernergebnisse Ihrer Lehrveranstaltung
2. Analysieren Sie Ihre Prüfungsaufgaben hinsichtlich KI-Festigkeit
3. Prüfen Sie das Vorwissen der Studierenden
Allgemeine Empfehlungen für die Umsetzung
- Kommunizieren Sie offen mit Ihren Studierenden, warum KI-Tools uneingeschränkt oder eingeschränkt eingesetzt werden dürfen oder sogar vollständig verboten sind. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Lernergebnisse in der Veranstaltung angestrebt und durch diese Vorgaben ggf. geschützt werden und warum das wichtig für die Studierenden ist.
- Überlegen Sie, ein KI-Commitment oder einen Lernvertrag zu schließen, in dem Lehrende und Studierende gemeinsam festlegen, wie KI verantwortungsvoll genutzt wird.
- Ziel ist eine Vertrauenskultur, die durch didaktisch solide Prüfungsformate gestärkt wird, um die Aussagekraft der Prüfungen zu sichern.
- Eine zuverlässige Kontrolle der KI-Nutzung ist schwierig bis unmöglich. Wird die KI-Nutzung trotzdem eingeschränkt oder verboten werden, sollten Prüfungen so gestaltet werden, dass eine unerlaubte Nutzung keinen entscheidenden Vorteil bietet.
- In vielen Fällen ist es wichtig, Studierende gezielt darin zu schulen, wie ein kompetenter Umgang mit KI aussieht - insbesondere dann, wenn es ein explizites Lernergebnis des Moduls ist. Üben Sie in diesem Fall mit Ihren Studierenden u.a. folgende Aspekte:
- die Funktionsweise, Grenzen und häufige Fehler von KI benennen und beschreiben,
- Biases und Fehlinformationen erkennen,
- sowie KI-Ergebnissen kritisch bewerten und überarbeiten können.
Kommunizieren Sie die erlaubte Nutzung von KI-Tools schriftlich und am besten mehrmals (auch mündlich) – idealerweise im Moodle-Kurs sowie in der ersten Sitzung Ihrer Lehrveranstaltung.
Ob und wie Studierende KI in Ihrer Lehrveranstaltung nutzen dürfen, können Sie als Dozierende selbst entscheiden (siehe TUM AI Strategy; siehe auch Frage “Wie entscheide ich, wofür ich den Einsatz von KI-Tools in meiner Lehre erlaube?”). Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung den Studierenden frühzeitig transparent machen – am besten mündlich in der ersten Sitzung und schriftlich auf Moodle. Formulieren Sie klare Regeln, für welche Tätigkeiten KI-Tools erlaubt sind und für welche nicht (siehe Bespielformulierungen im nächsten Absatz). Sensibilisieren Sie Ihre Studierenden für mögliche Fallstricke und transparente Angabe der KI-Nutzung (das sollte natürlich kein Vor- oder Nachteil in der Beurteilung sein). Ziehen Sie auch in Betracht, den Studierenden zu zeigen, was eine angemessene Nutzung bedeutet – also wie sie KI-Tools verwenden können, ohne ihren eigenen Lernprozess negativ zu beeinflussen.
Mögliche Formulierungen:
- „Die Nutzung von KI-Schreibtools ist zur Ideensammlung erlaubt. Der endgültige Text muss eigenständig formuliert sein. Eine Nutzung zur automatisierten Textproduktion ist nicht zulässig.“
- “KI-Tools dürfen für das Anfertigen der Arbeit verwendet werden, wenn die Prompt-Historie und ein Reflexionsabschnitt zur Nutzung der KI-Tools mit eingereicht werden. Zudem soll das Verwendete KI-Tool im Methodenteil aufgeführt werden.“
Weitere FAQs für Lehrende, u.a. zu Themen wie KI Nutzung bei formativen oder summativen Assessment, folgen zeitnah.
FAQs Datenschutz und Recht
Auch wenn wir in manchen Antworten auch auf (datenschutz-)rechtliche Aspekte eingehen, verstehen sich unsere Hinweise als didaktisch orientierte Empfehlungen zur reflektierten und verantwortungsvollen Nutzung von KI im Hochschulkontext. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von KI-Tools in Lehre, Studium und Prüfung in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und stets im Einklang mit den geltenden Prüfungsordnungen, Datenschutzbestimmungen und urheberrechtlichen Vorgaben erfolgen muss.
Um Ihnen die Einordnung der verschiedenen Antworten zu erleichtern, haben wir versucht, durch die folgenden zwei Fragen zum Thema KI und Datenschutz eine kurze, praxisnahe Orientierung zu geben.
Wenn Sie an einem umfassenderen Überblick zum Thema rechtliche Aspekte von KI interessiert sind, empfehlen wir die KI-Leitlinie Hochschullehre.
Geben Sie keine personenbezogenen, sensiblen oder vertraulichen Daten in KI-Tools ein – auch nicht in von der TUM freigegebene Systeme.
Viele KI-Systeme, insbesondere große Sprachmodelle (Large Language Models, im Folgenden abgekürzt als LLMs), verarbeiten Eingaben auf Servern außerhalb Europas – oft ist unklar, ob dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschieht. Deshalb sollten grundsätzlich keine personenbezogenen Daten (wie Namen, Matrikelnummern, E-Mail-Adressen, Patientendaten, Forschungsteilnehmer:innen etc.) sowie sensible Inhalte (z. B. Forschungsergebnisse, Prüfungsdaten, interne Informationen) in solche Tools eingegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung des KI-Tools durch die TUM freigegeben wurde.
Empfehlungen:
- Anonymisieren Sie Inhalte vor der Eingabe (z. B. keine echten Namen, Nummern, Projektbezüge).
- Verwenden Sie verallgemeinerte oder neutrale Beispiele oder Mustertexte.
- Fragen Sie bei Unsicherheiten Lehrpersonen oder den Datenschutzbeauftragten der TUM.
- Nutzen Sie bevorzugt datenschutzkonforme Tools (siehe empfohlene Tools).
Nutzen Sie möglichst KI-Tools, die auf europäischen Servern betrieben werden, klare Datenschutzregelungen haben und am besten von der TUM freigegeben wurden.
Nicht alle KI-Tools sind datenschutzrechtlich gleich geeignet. Viele Anbieter, vor allem außereuropäische, verarbeiten Nutzerdaten unklar oder speichern sie für Trainingszwecke. Als Student und Studentin oder als Lehrperson der TUM sollten Sie deshalb bevorzugt institutionell freigegebene oder datenschutzfreundliche Tools verwenden.
Zwei besonders empfehlenswerte Optionen:
- Die TUM hat eine Campuslizenz mit Microsoft abgeschlossen. Microsoft Copilot ist in Microsoft 365 integriert und bietet durch die Lizenzverträge einen datenschutzkonformen Rahmen (Stand: Juni 2025). Nähere Informationen zur Nutzung von Copilot an der TUM finden Sie unter diesem Wiki-Link.
- Eine weitere datenschutzfreundliche Option ist Chat-AI der Academic Cloud - betrieben auf deutschen Servern durch öffentliche Hochschulen.