Prüfen? Aber sicher! Neue Selbstlerneinheit bringt Klarheit ins Prüfungsrecht


APSO und FPSO – bitte was?! Früher oder später kommen wohl alle Lehrenden mit diesen ominösen Kürzeln in Kontakt: Es geht um die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung und die Fachprüfungs- und Studienordnung, mit der sich Lehrende auseinandersetzen sollten, wenn sie Prüfungen stellen, beaufsichtigen oder bewerten. Zwischen Unlust, mangelnder Zeit und Berührungsängsten gerät das Thema des rechtssicheren Prüfens als eigentlich zentraler Bestandteil des Hochschulalltags aber oftmals ins Hintertreffen.
Hier setzt die neue Selbstlerneinheit Prüfungsrecht verstehen: Ein kompakter Einstieg für Prüfende an. Der Moodle-Kurs wurde von der Rechtsabteilung des Center for Study and Teaching (CST) und ProLehre gemeinsam entwickelt. Innerhalb des ProLehre-Teams waren Alexandra Strasser und Denis Sedlmeier für die didaktische Gestaltung zuständig. Wir haben sie für diesen Artikel interviewt. Lesen Sie, wie aus der Zusammenarbeit mit Tobias Helmke und Johanna Menzel vom CST ein Selbstlernkurs entstanden ist, der das Prüfen an der TUM verändern soll.
Alexandra Strasser erinnert sich noch gut an den Moment, als die Idee, einen Art Crashkurs zum Prüfungsrecht zu entwickeln, geboren wurde: „Ein Teilnehmer aus einem unserer hochschuldidaktischen Grundkurse kam auf mich zu und meinte, dass es eigentlich so etwas wie einen Prüfungsführerschein bräuchte.“
Ein Gedanke, der ihr nicht mehr aus dem Kopf ging, denn er beschreibt ein reales Problem: Prüfungen müssen rechtssicher konzipiert und durchgeführt werden, doch viele Lehrende fühlen sich hier nicht firm. „Es gibt viele Regelungen, Zuständigkeiten und Ausnahmen. Man weiß oft gar nicht, wo man anfangen soll“, ergänzt Denis Sedlmeier. Genau hier soll die Selbstlerneinheit ansetzen: Orientierung schaffen, Sicherheit geben und typische Stolperfallen vermeiden helfen.
Der ca. 90-minütige Moodle-Kurs bietet neben theoretischen Grundlagen auch Praxisbeispiele, um das Thema so nahbar wie möglich zu machen. So lernt man unter anderem, worin der Unterschied zwischen "müssen" oder "sollen" in einem Rechtstext besteht oder erhält eine Beispielvorlage für ein Hörsaal-Protokoll. Dieses muss bei jeder Hörsaal-Prüfung angefertigt werden und gibt Aufschluss über die Anzahl der ausgeteilten und eingesammelten Klausuren, eventuelle Störungen während der Bearbeitungszeit, Täuschungsversuche und die verantwortlichen Aufsichtspersonen.
Am Ende eines jeden Kursabschnitts kann das neue Wissen direkt in kurzen Quizzen überprüft werden. Darüber hinaus enthält der Kurs Informationen zu Anlaufstellen an der TUM und hilfreiche Dokumente, die Prüfende unterstützen.
Die Zusammenarbeit zwischen ProLehre und der CST Rechtsabteilung erwies sich als sehr fruchtbar: Während Alexandra Strasser und Denis Sedlmeier als didaktische Expert:innen, aber rechtliche Laien die Anliegen und Perspektiven von Dozierenden mit Prüfungsverantwortung gut vertreten konnten, brachten Tobias Helmke und Johanna Menzel ihr juristisches Fachwissen und einen jahrelangen Erfahrungsschatz ein.
Die Selbstlerneinheit richtet sich einerseits an alle Dozierenden der TUM, die bereits Prüfungsverantwortung tragen oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten möchten – unabhängig von Fachrichtung oder Erfahrung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Prüfung selbst stellt, als Aufsicht im Hörsaal agiert oder als Bewerterin hinterher eine Note gibt. Auch sind alle Personengruppen, die auf organisatorischer oder administrativer Ebene mit Prüfungsverwaltung zu tun haben, herzlich dazu eingeladen, sich in die Selbstlerneinheit einzuschreiben. Die Vision ist, dass jeder neue Lehrende mit Prüfungsverantwortung sich mit Hilfe dieser Selbstlerneinheit dem Thema Prüfungsrecht nähert und die wichtigsten Grundlagen lernt.
„Viele Verantwortliche verspüren eine gewisse Scheu beim Thema Prüfen – sie haben Angst, einen Formfehler zu begehen, der im schlimmsten Fall zu einer Wiederholung der Prüfung oder einer Beschwerde einzelner Studierender führen kann,“ berichtet Denis Sedlmeier. „Wir hoffen, dass wir diese Sorgen mit der Selbstlerneinheit abmildern können und die Hürde verringern, den Rechtstext einfach mal aufzuschlagen und zu lernen, wie man gut mit ihm arbeiten kann“, ergänzt Alexandra Strasser.
Komplettiert wird die Selbstlerneinheit durch einen Präsenzworkshop, der Anfang Dezember erstmals stattfand und künftig ins ProLehre-Kursprogramm aufgenommen werden soll. Hier lernen die Teilnehmenden anhand konkreter Beispiele, wie sie in den verschiedenen Phasen des Prüfungsverfahrens rechtmäßig handeln. Von der Frage, wer Prüfer:in sein darf, über die Erstellung einer Prüfung bis hin zur Bewertung und Einsichtnahme durch die Studierenden werden die rechtlichen Anforderungen erklärt und Anwendungshinweise gegeben.
Wer Lust aufs Thema bekommen hat oder nun noch größeren Druck verspürt, sich endlich einmal mit dem Thema zu beschäftigen, gelangt mit folgendem Link zu der in ca. 90 Minuten bearbeitbaren Selbstlerneinheit „Prüfungsrecht verstehen: Ein kompakter Einstieg für Prüfende“: https://www.moodle.tum.de/course/view.php?id=108751§ion=0 (Einschreibeschlüssel „Prüfungsrecht“).